Logo des Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V., ein Quadrat in einem dunklen Rotton, darauf steht in serifenbetonten Kapitalen die Abkürzung RAV Recht für alle!? RAV Kongress 16. & 17. Juni 2023

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Programm

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16. Juni 2023, 10:0016:00

16. Juni 2023, 10:0016:00

Verteidigung nach Klimaprotesten

Warum gehören Umweltinhalte in die Strafverteidigung?
Politisches und wirtschaftliches Handeln verstoßen mitunter gegen geltendes Recht. Nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ werden Gasfelder erschlossen oder Kohlekraftwerke gebaut und dabei internationale Verträge wie das Paris-Abkommen oder nationale Gesetze missachtet. Auch die (fehlenden) nationalen politischen Entscheidungen zu einem wirksamen Einhalten des Paris-Abkommens ergeben rechtliche Widersprüche. Hier kann die Zivilgesellschaft die Einhaltung im demokratischen Prozess einfordern. Aktivist*innen, die gegen derartige Rechtsverstöße protestieren, überschreiten dabei zum Teil bewusst und im Interesse des Gemeinwohls das geltende Strafrecht und werden wegen Straftaten wie Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Hausfriedensbruch angeklagt. Bei ihrer Verteidigung sollten der Anlass und Auslöser ihrer Aktionen und damit die Klimakatastrophe berücksichtigt und vorgebracht werden. So haben die Gerichte die Möglichkeit, sich mutig in die Debatte einzubringen, die Aktivist*innen auf ihre Art zu unterstützen und gegebenenfalls das Recht fortzubilden.

Zum einen kann die Erläuterung des Hintergrundes der Tat zu einem milderen Urteil oder gar Freispruch des/ der Mandant*in führen, zum anderen kann – in Absprache mit dem/ der Mandant*in – der Prozess auch als politische Bühne genutzt werden. (weiterlesen: https://www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-122-2021/strafverteidigung-mit-umweltthemen-verbinden )

Folgende Themen sollen besprochen werden:

  • Ablauf des Strafverfahrens und relevante Straftatbestände § 123, §113, 114, 125 StGB, sowie kleiner Schwerpunkt Identitätsverweigerung und Untersuchungshaft
  • Klimawissenschaft: Stand der Forschung und Handlungsnotwendigkeit
  • Ansatzpunkte für die Verteidigung aus klimawissenschaftlicher Sicht, § 34 StGB
  • Praxisüberlegungen und Austausch: Wie bringen wir diese Inhalte in die Verfahren ein?
  • Welche Erfahrungen und jüngeren Entwicklungen gibt es, sowohl in der wissenschaftlichen Argumentation als auch in der juristischen Auseinandersetzung?

Zwischen den Vorträgen soll der Fokus auf Austausch und Diskussion liegen.

Teilnahmebetrag (diese Fortbildung ist nicht Teil des Kongresses und insofern nicht in der Teilnahmegebühr enthalten)
100/130 €     für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 €     RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder    (jew. incl. MwSt.)

Referent*innen
Rechtsanwältin Dr. Anna Luczak, Berlin
Rechtsanwalt André Horenburg, Hamburg
Inga Menke, Klimawissenschaftlerin von Climate Analytics

Anmeldung (bitte bis 05.06.2023 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV)
Anmeldung für Aktivist*innen auch über www.greenlegal.eu möglich.
Kooperationsveranstaltung von RAV und www.greenlegal.eu

Änderungen am Programm oder bei der Raumaufteilung sind bis zum Kongressbeginn möglich. Bitte informiert Euch ggfs. am Infotisch am Eingang (Foyer) oder folgt den Hinweisen vor Ort.

Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen des Wochenendes ist eine Anmeldung bis zum 9.6.2023 erforderlich

Veranstalter ist der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
in toller Kooperation mit der Refugee Law Clinic Leipzig

Wir danken der Holtfort-Stiftung und dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.