Logo des Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V., ein Quadrat in einem dunklen Rotton, darauf steht in serifenbetonten Kapitalen die Abkürzung RAV AufRecht RAV Kongress 13. bis 15. Juni 2025

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Programm

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14. Juni, 10:0012:00

14. Juni, 10:0012:00

Reproduktive Rechte, § 218 StGB

 

Zum vorzeitigen Ende der letzten Legislatur hat der Bundestag die historische Chance verpasst, den Schwangerschaftsabbruch endlich zu entkriminalisieren. Dabei hätte es eine Mehrheit im Bundestag gegeben. Doch mit der Begründung, dies müsse erst in Ruhe diskutiert werden, wurde die Initiative zur (teilweisen) Entkriminalisierung im Rechtsausschuss geparkt und damit aufgegeben.
Seit über 150 Jahren gilt § 218 Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Und seit über hundert Jahren wird gegen diese repressive Norm gekämpft.

Doch wofür genau muss gekämpft werden? Klar ist: § 218 ist unvereinbar mit geltenden Grundrechten wie dem Recht auf körperliche Integrität, der (reproduktiven) Selbstbestimmung, dem Recht auf Zukunft und Familienplanung, auf politische und gesellschaftliche Teilhabe, auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Es verstößt auch gegen die Berufsausübungsfreiheit von Ärzt*innen.

Aber was heißt es für die betroffene schwangere Person denn tatsächlich einen Abbruch vornehmen zu wollen? Kann ich denn nicht einfach die nächste Beratungsstelle ergoogeln, zur Gynäkolog*in gehen, bekomme eine Pille, bleibe vielleicht ein paar Tage krankgeschrieben zu Hause und fertig? Welche tatsächlichen Hürden es in Wahrheit gibt, erfahren wir in dem Workshop gemeinsam.
Auch bekommen wir einen Einblick darin, wie wichtig die aktivistische Arbeit und Engagement Einzelner sind, in einer Gegenwart, die immer weiter nach rechts rückt und demnach auch reproduktive Rechte nicht anerkennt und beschneidet.
Und wir wollen gemeinsam erarbeiten: Was brauchen wir rechtlich – neben einer Entkriminalisierung – damit jede schwangere Person, die sich für einen Abbruch entscheidet, diesen auch sicher und einfach zugänglich durchführen (lassen) kann?

mit
Aktivistinnen von Kumpela und Doctors4Choice, Ortsgruppe Leipzig

Moderation: Pauline Heim, Rechtsanwältin Berlin, Mitglied im RAV

 

Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.

Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.