Logo des Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V., ein Quadrat in einem dunklen Rotton, darauf steht in serifenbetonten Kapitalen die Abkürzung RAV AufRecht RAV Kongress 13. bis 15. Juni 2025

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Programm

14. Juni, 14:0016:00

14. Juni, 14:0016:00

Häusliche Gewalt in Kindschaftsverfahren

 

In jüngerer Zeit finden sich in den Medien vermehrt Berichte über skandalöse Missstände in Kindschaftsverfahren. Auch wir als Anwält*innen sind regelmäßig damit konfrontiert. Frauen* und ihre Kinder, die in der Vergangenheit erhebliche Gewalt durch Ex-Partner und Väter erlebt haben, müssen nach der Trennung die Erfahrung machen, dass sie in Umgangsverfahren, die von Vätern angestrengt werden, weder von den Familiengerichten noch von den beteiligten Fachkräften ausreichend geschützt werden. Folgen der fehlenden Schutzgewährung sind fortgesetzte psychische Gewalt aber auch körperliche Übergriffe durch die Väter bis hin zu Retraumatisierung und Femiziden. Drohen kann auch der Verlust der elterlichen Sorge für die Kindesmutter aufgrund angeblicher absichtlicher Entfremdung der Kinder vom Vater, wenn die Mutter den Kontakt zum Vater nicht fördert bzw. verweigert. Zwei Studien des Soziologen Dr. phil. Hammer, in denen dieser hunderte Kindschaftsverfahren ausgewertet hat, bestätigen unseren Eindruck, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt: https://www.familienrecht-in-deutschland.de/

In dem Workshop wollen wir für das Thema sensibilisieren, indem wir die Problematik der häuslichen Gewalt und der oft frauen*feindlichen Narrative in die Systematik des aktuellen Kindschaftsrechts, sowie die praktischen Verfahren bei Jugendämtern und Familiengerichten einordnen.

Zentral darstellen wollen wir dabei die Istanbul-Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt, die explizite und in Deutschland direkt anzuwendende Regelungen auch zu familienrechtlichen Sorge- und Umgangsverfahren enthält. Trotz ihrer enormen rechtlichen Relevanz erfährt die Konvention in familienrechtlichen Verfahren noch viel zu wenig praktische Beachtung.

Es sollen im kollegialen Austausch „best practices“ diskutiert werden, die auf eine möglichst wirksame Interessenvertretung im Einzelfall einerseits und eine Sichtbarmachung der Problematiken in den Gerichtsverfahren andererseits abzielt. Bestehende Risiken für die Mandantinnen sollen realistisch bewertet werden, auch um Ängste vor einer aktiven Interessenvertretung abzubauen. Ergebnis des Workshops könnten auch Vorschläge für konkrete Fortbildungsformate für Jugendämter, Gerichte, Verfahrensbeistände und Anwält*innen sein, wie sie auch in Artikel 15 Istanbul-Konvention verpflichtend vorgesehen sind, die wir ggf. selbst anbieten bzw. auch gern von nichtjuristischen Externen anfragen wollen.

mit
Miriam Frieding, Rechtsanwältin (FamilienR) Berlin, Mitglied im RAV
Pauline Heim, Rechtsanwältin (Fam- und StrafR) Berlin, Mitglied im RAV
Christine Engels, Rechtsanwältin (FamR) Berlin, Mitglied im RAV
Helene Middelhauve, Juristin und Coautorin des Monitors Gewalt gegen Frauen des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.

Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.