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13. Juni, 10:00 — 15:30
Informationsfreiheit in der anwaltlichen Praxis
DIE FORTBILDUNG FÄLLT LEIDER AUS – BITTE NICHT MEHR ANMELDEN
Nach wie vor gehören Informationsrechte zu den wichtigsten Werkzeugen, um demokratische Kontrolle und Teilhabe zu ermöglichen. Aber auch für die anwaltliche Arbeit bietet die Informationsfreiheit ein enormes Potential, das bisher kaum ausgeschöpft wird. Mit dieser Fortbildung wollen wir zeigen, wie das gezielte Nutzen der Informationsfreiheitsgesetze die Mandatsarbeit verbessern kann.
• Migrationsrecht: Welche Unterlagen können etwa beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Auswärtigen Amt oder Ausländerbehörden angefragt werden und wie helfen sie bei der Arbeit im Asyl- und Migrationsrecht?
• Versammlungs-/Ordnungsrecht: Inwieweit ist die Polizei nach den Informationsfreiheitsgesetzen verpflichtet und welche Unterlagen könnten etwa im Bereich des Versammlungsrechts hilfreich sein?
• Umweltrecht: Wie kann das UIG bei der Vorbereitung von Verbandsklagen genutzt werden?
Die Fortbildung gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen, wobei neben dem Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz auch presserechtliche Auskunftsansprüche behandelt werden.
Schließlich wollen wir in einen Austausch über die Bedeutung des Informationsfreiheitsrechts unter veränderten politischen Rahmenbedingungen kommen. Was bedeutet Informationsfreiheit, wenn staatliche Politik immer autoritärer wird und Grund- und Menschenrechte unter Druck stehen? Welche Strategien gibt es?
Referent*innen
Anna Gilsbach (sie/ihr), Rechtsanwältin, RAV-Vorstand
Hannah Vos (sie/ihr), Rechtsanwältin, Head of Legal bei FragDenStaat
Ida Westphal (sie/ihr), Legal Team und Climate Helpdesk bei FragDenStaat
Teilnahmebetrag (diese Fortbildung ist nicht Teil des Kongresses und insofern nicht in der Teilnahmegebühr enthalten)
110,00/130,00 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160,00/220,00 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (bitte bis 05.06.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV fortbildung@rav.de)
25_14_Informationsfreiheit in der anwaltlichen Praxis_13.06.25 Leipzig
Termin: 13.6.2025 | 10-15.30 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Sportcampus Uni Leipzig | Jahnallee 59 | 04109 Leipzig
DIE FORTBILDUNG FÄLLT LEIDER AUS – BITTE NICHT MEHR ANMELDEN
Nach wie vor gehören Informationsrechte zu den wichtigsten Werkzeugen, um demokratische Kontrolle und Teilhabe zu ermöglichen. Aber auch für die anwaltliche Arbeit bietet die Informationsfreiheit ein enormes Potential, das bisher kaum ausgeschöpft wird. Mit dieser Fortbildung wollen wir zeigen, wie das gezielte Nutzen der Informationsfreiheitsgesetze die Mandatsarbeit verbessern kann.
• Migrationsrecht: Welche Unterlagen können etwa beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Auswärtigen Amt oder Ausländerbehörden angefragt werden und wie helfen sie bei der Arbeit im Asyl- und Migrationsrecht?
• Versammlungs-/Ordnungsrecht: Inwieweit ist die Polizei nach den Informationsfreiheitsgesetzen verpflichtet und welche Unterlagen könnten etwa im Bereich des Versammlungsrechts hilfreich sein?
• Umweltrecht: Wie kann das UIG bei der Vorbereitung von Verbandsklagen genutzt werden?
Die Fortbildung gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen, wobei neben dem Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz auch presserechtliche Auskunftsansprüche behandelt werden.
Schließlich wollen wir in einen Austausch über die Bedeutung des Informationsfreiheitsrechts unter veränderten politischen Rahmenbedingungen kommen. Was bedeutet Informationsfreiheit, wenn staatliche Politik immer autoritärer wird und Grund- und Menschenrechte unter Druck stehen? Welche Strategien gibt es?
Referent*innen
Anna Gilsbach (sie/ihr), Rechtsanwältin, RAV-Vorstand
Hannah Vos (sie/ihr), Rechtsanwältin, Head of Legal bei FragDenStaat
Ida Westphal (sie/ihr), Legal Team und Climate Helpdesk bei FragDenStaat
Teilnahmebetrag (diese Fortbildung ist nicht Teil des Kongresses und insofern nicht in der Teilnahmegebühr enthalten)
110,00/130,00 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160,00/220,00 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (bitte bis 05.06.2025 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV fortbildung@rav.de)
25_14_Informationsfreiheit in der anwaltlichen Praxis_13.06.25 Leipzig
Termin: 13.6.2025 | 10-15.30 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
Ort: Sportcampus Uni Leipzig | Jahnallee 59 | 04109 Leipzig
Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.
Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.