Logo des Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V., ein Quadrat in einem dunklen Rotton, darauf steht in serifenbetonten Kapitalen die Abkürzung RAV AufRecht RAV Kongress 13. bis 15. Juni 2025

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Programm

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14. Juni, 10:0012:00

14. Juni, 10:0012:00

Direkte Demokratie für umwelt- und stadtpolitische Initiativen

 

Bislang sind in Deutschland nur wenige Entscheidungen unmittelbar durch direktdemokratische Abstimmungen getroffen worden. Trotzdem haben Volksentscheide und ihre Pendants auf kommunaler Ebene oft dabei geholfen, Debatten anzustoßen, diese in einer konkreten Frage zusammenzuführen und dabei möglichst verbindliche Impulse an die gewählten Abgeordneten und die Verwaltung zu geben.

Als Anwältinnen und Anwälte können wir direktdemokratische Initiativen auf vielen Ebenen, besonders bei der Erarbeitung des konkreten Gegenstands und im Dickicht des Abstimmungsverfahrens unterstützen und beraten.

In dem Workshop möchten wir mit Vertreter*innen verschiedener direktdemokratischer Initiativen strategische und rechtliche Erfolge und Stolperfallen in den Verfahren zusammentragen, darüber diskutieren und daraus Hinweise und Ratschläge für künftige Volksentscheide und für die anwaltliche Mandatsarbeit ziehen.

mit
Joy Ponader (sie/ihr), Gründerin Vertrauensgesellschaft e.V., Berlin. Joy ist Gründerin der Vertrauensgesellschaft e.V. und führte mit dem Projekt „Expedition Grundeinkommen“ mehrere direktdemokratische Kampagnen zum bedingungslosen Grundeinkommen durch. Aktuell läuft der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“.
Philipp Schulte (er/ihm), Rechtsanwalt Berlin, Volksentscheid „Berlin autofrei“, Mitglied im RAV. Philipp hat am Gesetzentwurf für den Volksentscheid Berlin autofrei mitgearbeitet und vertritt die Initiative vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin.
Helen Röder (sie/ihr), Masterstudentin der Geschichts- und Sozialwissenschaft, ehemalige Koordination des Klimaentscheid Bayreuth. Helen mobilisierte Unterschriften für das Bürgerbegehren, beteiligte sich an der Klage gegen die Ungültigkeitserklärung durch den Stadtrat und vertrat die Initiative auf der Bundeskonferenz von GermanZero in Nürnberg und Mannheim. 

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Hier werden netterweise die Schriftsätze und Korrespondenz im gerichtlichen Verfahren von „Berlin autofrei“ zur Verfügung gestellt.
https://volksentscheid-berlin-autofrei.de/downloads.php?lang=de

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Im Jahr 2022 veranlasste der Klimaentscheid Bayreuth die erste kommunale Klimaklage Deutschlands, die bundesweit für Aufmerksamkeit sorgte. Zuvor hatte der Stadtrat das Bürgerbegehren abgelehnt, in dem über 5.000 Unterzeichnende die Stadt aufforderten, einen Maßnahmenplan zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 zu entwickeln. Obwohl die Klage vor dem Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, kann dieser Präzedenzfall als rechtliche Orientierung für zivilgesellschaftliche Initiativen dienen. Können Bürger:innen ihre Kommune rechtlich zu ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen verpflichten? Ist die Forderung nach einem Maßnahmenplan zur Klimaneutralität materiell zulässig? Und wie erfolgversprechend sind weitere rechtliche Schritte beispielsweise eine Berufung?

Änderungen am Programm und den Zeiten müssen evtl. noch vorgenommen werden – bitte flexibel bleiben.

Veranstalter sind der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und die Werner-Holtfort-Stiftung. Wir danken dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.