Banner: Recht für alle!? Solidarische Rechtskämpfe in Krisenzeiten. RAV Kongress 16. & 17. Juni 2023
Wellenförmiger Zeitstrahl mit wichtigen Themen, ausgehend von der Gründung des RAV im Jahr 1978 bis heute. Am Ende steht die aktuelle Jahres 2023

Ob Du für eine Nichtregierungsorganisation arbeitest, Rechtsanwält*in oder Aktivist*in bist oder noch in der juristischen Ausbildung steckst – wir laden alle interessierten Personen herzlich ein, mit uns gemeinsam zwei Tage lang zu diskutieren, sich fortzubilden, zu vernetzen und auch zu feiern.

Beginnen wollen wir am Freitagabend mit einer Auftaktveranstaltung, auf der wir uns – auch anhand der Geschichte des RAV – mit der (Fort)Entwicklung emanzipatorischer Rechtskämpfe beschäftigen.

Ende der 70er Jahre, als der RAV gegründet wurde, ging es in erster Linie um juristische Abwehrkämpfe gegen staatliche Zumutungen und Sanktionen, um den Kampf für eine freie Advokatur und gegen die Einschränkung individueller Freiheitsrechte.

Wo stehen wir heute, was hat sich mittlerweile verändert? Angesichts etwa der zunehmenden sozialen Ungleichheit und der Zuspitzung der Klimakrise sehen wir uns als RAV immer mehr in einem Selbstverständnis und einer Rolle, bei der es um die Notwendigkeit des Gestaltens und des Durchsetzens von kollektiven Rechten, des solidarischen Kampfes um Rechte und Teilhabe an Rechten für alle geht. Neben die Abwehr staatlicher Eingriffe und Übergriffe tritt proaktiv, dass wir Erwartungen an den Staat haben und eigene Forderungen stellen.

Was für ein Programm erwartet Dich genau?

Nach dem Auftakt am Freitagabend wollen wir am Kongress-Samstag in insgesamt 24 interaktiven Workshops und Gesprächsformaten aktuelle Rechtskämpfe um das Recht und den Zugang zum Recht sichtbar machen, unsere Rollen und Bündnisse reflektieren, und uns für gemeinsame Kämpfe vernetzen.

Die Workshops und Panels werden von kritischen Jurist*innen aus verschiedenen Arbeitsbereichen, juristischen Aktivist*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen gemeinsam angeboten.

Am Samstagabend soll sich der Kreis in einer weiteren größeren Diskussion schließen. Hier wollen wir uns – ausgehend von der beschriebenen Entwicklung von einem Abwehrkampf für den Erhalt individueller Freiheitsrechte zu offensiven Forderungen für ein solidarisches Recht – mit der Entwicklung eines (Menschen-)Rechtsverständnisses beschäftigen, welches nicht stehen bleibt bei rein individuellen Schutzrechten für den*die Einzelne*n, sondern kollektive Forderungen nach Teilhabe, nach Gleichstellung und Antidiskriminierung sowie dem Schutz der Lebensgrundlagen für alle erhebt und dazu beiträgt, strukturelle Veränderungen zu bewirken.

Im Anschluss an diese Veranstaltung werden wir den Kongress mit einer ausgelassenen Party beenden.

Und hier geht es schon zur Anmeldung.

Veranstalter ist der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
in toller Kooperation mit der Refugee Law Clinic Leipzig.
Wir danken der Holtfort-Stiftung und dem Leipziger Strafverteidiger e.V. für die Unterstützung.

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Ausschlussklausel:
Gemäß § 5 Abs. 1 SächsVersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen – einschließlich der AfD – angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Ende der 70er Jahre kämpften wir gegen staatliche Zumutungen oder die Einschränkung individueller Freiheitsrechte. Heute sehen wir uns aber auch immer mehr in der Rolle, kollektive Rechte zu gestalten und durchzusetzen. Wie soll das geschehen? Diskutieren wir darüber!